Gemäß den Richtlinen für kraftbetätigte Türen + Tore sowie den Richtlinen für Feststellanlagen von Feuerschutztüren ist der Betreiber dazu verpflichtet, im jährlichen Turnus, Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen von einem Sachkundigen durchführen zu lassen und dies in einem Prüfbericht zu dokumentieren.

Auch Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sind jährlich durch einen Sachkundigen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und zu warten. Auch dies ist durch ein Protokoll (Prüfbuch) zu dokumentieren.

Wir sind autorisiert alle vor genannten Prüfungen durchzuführen und können auch Schäden selbst beheben.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Wartungsangebot.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Dieter Schuller
Telefon: (08 21) 2 57 84 - 14