Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Dies ist jedoch für den täglichen Betrieb oft sehr hinderlich.
Wir installieren auf Wunsch eine zugelassene Feststellanlage mit Selbstauslösung im Brandfalle, so dass Durchgangstüren und -Tore während der Betriebszeiten geöffnet bleiben können.
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus:
- Feststellvorrichtung (elektromagnetisch)
- Branderkennungselement (Wärme- und/oder Rauchmelder)
- Handauslösemöglichkeit
Dabei sind folgende Installationsbereiche der Branderkennungselemente besonders zu beachten:
In Abhängigkeit von der lichten Türbreite kann in den Fällen der Zeilen 1 und 2 eine größere Anzahl Melder erforderlich sein, da ein Branderkennungselement jeweils maximal eine Breite von 4 m erfassen kann.
Es sind jeweils die behördlichen Auflagen zu beachten.