An moderne Brandschutzabschlüsse wird in der Regel zusätzlich zum Feuerschutz auch die Forderung gestellt, dass der Durchtritt von Rauch behindert wird. Brandschutztüren älterer Bauart erfüllen diese Anforderung an den Rauchschutz in der Regel nicht.
Bisher war es erforderlich, diese Türen durch neue Abschlüsse zu ersetzen, obwohl die Bestandstüren in Ihrer Funktion noch einwandfrei sind.
Nun können wir Ihnen das erste geprüfte Rauchschutz-Nachrüstsystem anbieten.
Dieses System ist sowohl für ein- als auch für zweiflügelige Türen geeignet. Das nach DIN 18095 geprüft Dichtungssystem ist in formschönen Halteleisten untergebracht, die am bestehenden Brandschutzabschluss montiert werden. Des Weiteren wird zur Abdichtung im Türbereich keine Schwelle benötig.
Das System wurde vom Materialsprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Rauch- und Dauerfunktionsprüfungen geprüft. Dabei wurden die Anforderungen der DIN 18095 bei den nachgerüsteten Türen erfüllt.
Die Bauregelliste schreibt als Verwendungsnachweis für Rauchschutzabschlüsse ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde vor.
Die vorliegenden Prüfzeugnisse und Gutachten der Materialprüfanstalt Nordrhein-Westfalen bestätigen zwar, dass die nachgerüsteten Türen die Anforderungen der DIN 18095 technisch erfüllen, stellen aber kein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis dar.
Eine Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für ein Nachrüstsystem ist nicht möglich, da das Nachrüstsystem unabhängig von der Bauart der Tür ist.
Sollte für die nachgerüsteten Türen ein baurechtlicher Verwendungsnachweis und eine Kennzeichnung mit einem Übereinstimmungszeichen gefordert werden, so ist eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Bei der Beantragung von Zustimmungen im Einzelfall verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen und unterstützen Sie hierbei gerne.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne und lösen Ihr Tür + Tor-Problem.