Zweiflüglige Brandschutztür, feuerhemmend FRITZ T 30-2 TSN 2 "System Schröders", güteüberwacht, allgemein baurechtlich zugelassen – Zulassungs-Nr. Z-6.20-1909.
Mit den zulässigen Abmessungen von B x H: 1.375 x 1.750 mm bis B x H: 4.250 x 4.250 mm und den zusätzlich möglichen Ober- und Seitenteilen (auch Verglasung möglich) von jeweils bis zu 1.000 mm, können wir einen ausreichenden Maßbereich anbieten.
Das Türblatt ist 69 mm stark und besteht aus 1,5 mm starkem, elektrolytisch verzinktem Stahlblech. Türblatt mit 3-seitigem Doppelfalz (wahlweise 4-seitiger Doppelfalz) und kombinierter Aussteifungs- und Brandschutzfüllung.
2 mm starke Stahlblech-Profil-Eckzarge ZNG mit Gummidichtungsprofil und bündig eingeklemmte Brandschutzleisten, wahlweise als Ergänzungs-, Umfassungs- und Blockzarge.
Beschlag:
3-teilige Konstruktionsbänder KOF 75 mit gehärteten Kugellager-Zwischenringen, schwarze Drückergarnitur Kunststoff U-Form Kurzschild, Einsteckschloss DIN 18250 der Klasse III, Sicherungszapfen, Obentürschließer mit Gestänge, Schließfolgeregler.
Wahlweise können wir die Ausführung in Edelstahl anbieten. Die Türe kann mit Brandschutzglaseinsätzen oder Paneelen in beliebiger Form ausgestattet werden. Auch eine Bullaugenverglasung mit Ø 450 mm (andere Größe auf Anfrage) ist möglich. Panikschlösser mit allen möglichen Panikfunktionen bis hin zum elektronisch überwachten, selbstverriegelnden Panikschloss. Wir können die Türe schallhemmend ausführen bis zu einem Schalldämmmaß von 42 dB. Weiterhin sind einbruchhemmende Ausführungen von WK 1 bis WK 4 nach DIN V ENV 1627 möglich. Auch der Einbau zahlreicher Zusatzausstattung wie verschiedene elektrische Türöffner, Magnetkontakte etc. ist möglich.
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