Gemäß den Richtlinen (DIN EN 15650, DIN 14677, etc.) für kraftbetätigte Türen + Tore sowie den Richtlinen für Feststellanlagen von Feuerschutztüren ist der Betreiber dazu verpflichtet, im jährlichen Turnus, Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen von einem Sachkundigen durchführen zu lassen und dies in einem Prüfbericht (Prüfbuch) zu dokumentieren.